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FAMILIEN-
RECHT

 

Familienrecht besteht aus mehr als Ehescheidung und Sorgerecht. Unsere Arbeit beginnt häufig schon bei allgemeiner Information von Verlobten sowie der Gestaltung von Verträgen - seien es Eheverträge, die Verlobte im Hinblick auf die Heirat schließen, oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, die Eheleute im Hinblick auf ihre Ehescheidung schließen.

 

Die

  • Berechnung von Unterhaltsansprüchen und deren Geltendmachung oder Abwehr gehören ebenso dazu wie

  • Ausgestaltung und Durchsetzung von Umgangskontakten sowie der

  • Zugewinnausgleich im Zusammenhang mit einer Ehescheidung.

 

Außerdem zum Familienrecht gehören auch die

  • Rechtsverhältnisse von Verwandten untereinander,

  • Adoptionen,

  • Vormundschaften und rechtliche Betreuungen, sowie die

  • Formulierung von Vorsorgevollmachten für den Fall, daß man selbst keine Entscheidungen mehr treffen oder äußern kann. Dieses Feld verschmilzt häufig mit erbrechtlichen Fragestellungen, zu denen wir Sie ebenfalls gerne beraten.

 

Im Rahmen von Vertragsgestaltungen - sowohl im Familien- als auch im Erbrecht - ist häufig die Expertise eines Steuerberaters und / oder Gesellschaftsrechtlers angezeigt. Gerne arbeiten wir dann mit Ihrem Steuerberater zusammen oder geben Ihnen eine entsprechende Empfehlung. Auch zu erfahrenen Gesellschaftsrechtlern stellen wir gerne den Kontakt her und arbeiten dann Hand in Hand.

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