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MIET-/WEG-
RECHT

 

Wir beraten und vertreten gleichermaßen Mieter und Vermieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Verwaltungen.

 

Auch die Hausverwaltung können wir vollständig übernehmen, bitte sprechen Sie uns bzgl. eines konkreten Angebots an.

 

Das Mietrecht ist immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen und Reformen. Auch die Rechtsprechung trägt ihren Teil dazu bei, daß es in diesem Rechtsgebiet immer wieder Anpassungen geben muß.

 

Wir informieren Sie über alles, was Sie als Mieter oder Vermieter wissen müssen - von der

  • Anlage der Mietkaution über die

  • laufenden Schönheitsreparaturen, die

  • Haustierhaltung und die

  • Renovierungspflichten bei Auszug bis hin zu den

  • jährlichen Betriebskostenabrechnungen und den

  • Kündigungen.

 

Ist es zur Kündigung gekommen und es steht ein Rechtsstreit über die Räumung an, stehen wir auch hier an Ihrer Seite.

Insbesondere die Betriebskostenabrechnungen stellen für viele Vermieter, insbesondere die privaten, immer wieder Fallen dar. So können selbst ganz kleine Fehler dazu führen, daß eine Nachzahlungsforderung vom Mieter nicht gezahlt werden muß. Sowohl im einzelnen Mandatsverhältnis als auch Im Rahmen der Hausverwaltung, die getrennt von unserer anwaltlichen Tätigkeit angeboten wird, unterstützen wir Sie hierbei.

 

Immer wieder zu Ärger und Unverständnis führen auch die sehr kurzen Verjährungsfristen im Mietrecht. Ansprüche des Vermieters wegen Beschädigungen oder Verschlechterungen der Mietsache beispielsweise verjähren bereits nach nur sechs Monaten. Die Frist beginnt, sobald der Vermieter die Mietsache zurück erhält. Verlieren Sie also keine Zeit, sondern informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte.

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